ReMa Recyclingmaschinen Johann Czechowski

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    (1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski, Edinger Riedweg 18, 68219 Mannheim, gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.
    (2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
    (3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut darauf hingewiesen wird.
     
  2. Angebote und Vertragsschluss
    (1) Angebote der Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski sind freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
    (2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung bzw. Leistungserbringung zustande.
    (3) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Ausstattung bleiben im zumutbaren Umfang vorbehalten.
     
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    (1) Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    (2) Sofern nicht anders vereinbart: Zahlung innerhalb von 14 Tagen Netto.
    (3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    (4) Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB).
     
  4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
    (1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
    (2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski verlässt.
    (3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
    (4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässen oder behördlichen Maßnahmen verlängern die Lieferzeit angemessen.
     
  5. Eigentumsvorbehalt
    (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski.
     
  6. Gewährleistung
    (1) Die Maschinen werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei der Übergabe befinden (wie gesehen, besprochen, getestet oder bebildert).
    (2) Je nach Zustand und Vollständigkeit, besteht bei der Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski vor Ort eine Möglichkeit, nach Vereinbarung, die Maschinen zu testen.
    (3) Der Verkauf der gebrauchten Maschinen oder Maschinenanlagen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Eine Garantie für die Beschaffenheit oder Funktion der Maschinen wird nicht übernommen.
     
  7. Haftung
    (1) die Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet bei:
    • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
    • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
      (3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz vorliegt.
      (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
       
  8. Besonderheiten bei Maschinen, Zubehör und Ersatzteilen
    (1) Technische Angaben (Leistung, Kapazität, Abmessungen) sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zugesichert.
    (2) Der Kunde ist verantwortlich für die Eignung der Maschine in seinem Einsatzbereich.
    (3) Montage-, Installations- und Inbetriebnahmeleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
    (4) Gebrauchtmaschinen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern nicht anders vereinbart.
     
  9. Service- und Beratungsleitungen
    (1) Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Garantie für spezifische Ergebnisse.
    (2) Der Kunde bleibt für die Umsetzung und Anwendung der Empfehlungen selbst verantwortlich.
    (3) Schulungen und Inbetriebnahme erfolgen nach vorheriger Terminabsprache; Verzögerungen oder Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.
     
  10. Datenschutz
    (1) Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der Firma REMA Recyclingmaschinen, Johann Czechowski.
     
  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    (1) Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    (2) Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Mannheim als vereinbart.
     
  12. Schlussbestimmungen
    (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen Wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.



     



 

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